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Matthias Walther

Seit 25 Jahren Rechtsanwalt, spezialisiert im Bereich Immobilienrecht

Fachanwalt für Miet– und Wohnungseigentumsrecht

Über M. Walther

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Mandanten – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – ist für mich Grundlage zur Erarbeitung einer optimalen Lösung. Eine verständliche und transparente Vorgehensweise sowie die konsequente Aufklärung über die inhaltlichen und wirtschaftlichen Risiken sind dabei unverzichtbare Merkmale meiner Betreuung eines jeden Mandates.

Mehr als 25 Jahre Berufserfahrung haben mich gelehrt, dass ich mit dieser Überzeugung meinen Beruf als Rechtsanwalt für Mandanten und mich erfolgreich und zufriedenstellend ausüben kann. Seit 2006 arbeite ich mit meinen Kollegen Rechtsanwalt Andreas Politycki und Rechtsanwalt Klaus Reitzmann in einer Bürogemeinschaft. Die Kanzlei trägt den Namen PWR Rechtsanwälte. Zur Vita

Seit über 25 Jahren Ihr Rechtsanwalt im Immobilienrecht

Warum M. Walther

Rechtsanwalt M. Walther ist seit mehr als 25 Jahren überwiegend auf dem Gebiet des Immobilienrechts tätig. Das Immobilienrecht umfasst diejenigen Rechtsgebiete, in denen die unterschiedlichen Interessen im unmittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit einem Wohn/Gewerbegebäude oder mit Grundstücken geregelt werden. Dabei kann man das Immobilienrecht in mehrere Rechtsgebiete unterteilen (Leistungen).

2005 hat die Bundesrechtsanwaltskammer auch eine Fachanwaltschaft auf dem Gebiet des Immobilienrechts ins Leben gerufen. Seit 2006 führt Rechtsanwalt M. Walther nach erfolgreich absolvierter Zusatzausbildung den Titel „Fachanwalt für Miet– und Wohnungseigentumsrecht“.

Auf Grund dieser Zusatzqualifikation und der damit verbundenen Spezialisierung und Erfahrung profitieren die Mandanten von einer fundierten Kenntnis dieser Rechtsmaterie. Regelmäßige Fortbildungen gewährleisten eine aktuelle Kenntnis der Rechtslage.

Das Recht „um Gebäude und Grundstück“ beschränkt sich aber nicht nur auf Miete und Wohnungseigentum. Zwangsläufig ergeben sich im Laufe der Zeit rechtliche Fragen, die mit Miete und Wohnungseigentum in unmittelbarem oder indirektem Zusammenhang stehen können oder auch losgelöst davon für den Mandanten als Immobilieneigentümer/Nutzer oder Verwalter auftreten. Als Spezialist für Immobilienrecht werden deshalb von Rechtsanwalt M. Walther auch Problemlösungen auf allen weiteren Gebieten aus dem Leistungsspektrum des „Immobilienanwaltes“ angeboten (Leistungen)

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